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12 500 Euro für Kunstrasen-Sanierung

12 500 Euro soll die SG Unter-Abtsteinach als Zuschuss der Gemeinde für die Erneuerung ihres Kunstrasenplatzes bekommen. Diese Empfehlung gab der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich auf Vorschlag der FWV gegen die Stimmen der beiden CDU-Vertreter für die Entscheidung in der Gemeindevertretung.

Der Kunstrasenplatz der SGU muss im kommenden Jahr erneuert werden. 372 000 Euro wird die Maßnahme nach einer aktuellen Aufstellung des Vereins kosten. Die SG wandte sich im Sommer an die Kommune, um eine Förderung nach den Vereinsförderrichtlinien zu erreichen. Der Gemeindevorstand, der einen Zuschuss bis 25 000 Euro hätte gewähren können, reichte die Entscheidung weiter an die Mandatsträger. Die jedoch vertagten sich in der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung, um das Thema noch einmal in den Fraktionen zu beraten.

Grundsatzfrage

Denn es geht um eine Grundsatzfrage, wurde in der Beratung deutlich. Hintergrund: Neben der SGU spielt ebenso der FC Ober-Abtsteinach auf einem Kunstrasenplatz. Auch der wird in den kommenden Jahren eine Auffrischung brauchen. Damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, kam man im Ausschuss überein, eine möglichst einheitliche Regelung zu finden, mit der erst einmal den beiden Sportvereinen Rechnung getragen werden kann. In spe vielleicht auch anderen Vereinen. Sollte der FCO zukünftig einen Zuschussantrag stellen, so winken ihm auch 12 500 Euro Zuschuss.

Die Verwaltung hatte zwischen den beiden Sitzungen verschiedene Zuschussbeträge mit ihren Auswirkungen auf den jährlichen Haushalt durchgerechnet. Denn man wollte seitens der Mandatsträger verhindern, dass der Etat mit zu hohen Summen in Schieflage gerät und dann eventuell mit allgemeinen Steuermitteln ausgeglichen werden müsste. Beide Vereine erhielten 2007 schon einmal einen Investitionszuschuss von 140 000 Euro (SGU) und 160 000 Euro (FCO).

Die SGU listet in ihrem detaillierten Finanzierungsplan eine aktuelle Deckungslücke von 81 500 Euro auf. Wie Bürgermeisterin Angelika Beckenbach in der vergangenen Sitzung verdeutlichte, hat der Verein während der Pachtzeit (bis 31. März 2030) alle anfallenden Sanierungen und Reparaturen, die durch den Betrieb der Sportanlage und der auf dem Sportgelände befindlichen Nebengebäuden entstehen, auf eigene Kosten durchzuführen. „Eine vertragliche Verpflichtung seitens der Gemeinde zur Bezuschussung liegt somit nicht vor“, sagte sie. Allerdings bieten die Förderrichtlinien der Gemeinde eine Möglichkeit. „Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht“, betonte die Rathauschefin. Außer Frage stehen ihren Worten zufolge die „erheblichen finanziellen Investitionen“ des Vereins für den Platz. Nach einer gewissen Zeit löse sich der Kleber des alten Kunstrasens und die Fläche sei nicht mehr bespielbar, erläuterte sie.

Auf Gemeinde angewiesen

Die Gemeindevertreter waren sich einig, dass man bei einer Entscheidung auch immer bedenken sollte, was beide Vereine – aber nicht nur diese – für das sportliche und kulturelle Leben im Ort leisteten. Die zahlreichen Aktivitäten sind aus dem dörflichen Leben nicht mehr wegzudenken. Gerade im Hinblick auf Investitionen sind sie auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Jedoch war die Gleichbehandlung ein wichtiges Kriterium. Deshalb auch der Vorschlag von Janina Becker (FWV) über 12 500 Euro für beide.

Peter Jöst (CDU) konnte dem nicht folgen. Das Anspardarlehen von der erstmaligen Kunstrasen-Herstellung laufe über 15 Jahre und sei noch nicht getilgt, sagte er. „So lange das nicht fertig ist, kann ich keinen weiteren Zuschüssen zustimmen.“ Seine Fraktionskollegin und Ausschuss-Vorsitzende Karin Oberle sah das ähnlich: „Wir zahlen jetzt noch und sollen nun schon wieder.“

Quelle: WNOZ