Sechs Vereine haben dieser Tage gute Nachrichten aus dem Landratsamt erhalten: Förderbescheide für eingereichte Vorhaben, die der Vereinsentwicklung ganz im Sinne der Lokalen Agenda 21 und ihrer Kriterien – Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit – dienen.
Landrat Christian Engelhardt übergab in Anwesenheit von Bürgermeister Rolf Reinhard einen der Bescheide persönlich an den 1. Vorsitzenden der SG 1954 e.V. Unter-Abtsteinach, Hans-Josef Arnold. Die SGU wird künftig unter LED-Licht spielen und dafür die Flutlichtanlage an der Sportstätte entsprechend umrüsten. „Mit dem Technologiewechsel setzen Sie auf Zukunft. Das neue Flutlicht schont unsere Ressourcen, denn LED-Leuchten haben einen längeren Lebenszyklus, weniger Lichtstromverlust und bringen einen geringeren Wartungsaufwand mit sich. Die etwas höhere Anfangsinvestition wird sich langfristig rechnen und ist aus Sicht des Kreises förderungswürdig“, so der Landrat bei der kurzen Ansprache.
Weitere Zuschüsse zur nachhaltigen Entwicklung erhielten der SV Winterkasten für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage und die Garten- und Naturfreunde Bürstadt zum Einbau wärmedämmender Fenster im Vereinsheim. Gefördert wurde auch der TC Blau-Weiß Bensheim e.V., der die Steuerungs-, Mess- und Regeltechnik für die Beheizung seiner Tragluftanlage erneuern möchte. Außerdem der Turnverein v. 1893 e.V. Viernheim für die energetische Erneuerung der Heizung sowie Beleuchtung. Schließlich erhält auch die DLRG OG Hirschhorn e.V. einen Zuschuss zur energetischen Dachsanierung.
„All diese Maßnahmen zeigen, dass unsere Vereine zukunftsorientiert sind und Aufgaben anpacken, damit auch die kommende Generation attraktive Vereinsstätten nutzen kann“, teilt der Landrat abschließend mit.
Hintergrund:
Der Kreis Bergstraße unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Vereine im Sinne der Agenda 21. Hierzu zählen Maßnahmen zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Prozesse in den Vereinen, die ein nachhaltiges Wirtschaften und Umdenken befördern.
Gefördert werden insbesondere
- bauliche Maßnahmen zur besseren Nutzung und Schonung der natürlichen Ressourcen, wie z.B. Solaranlagen, Regenwasser-nutzung und Energiesparmaßnahmen
- die Durchführung von Veranstaltungen und Entwicklungsprozessen mit dem Ziel der Nachhaltigkeit
Der Kreiszuschuss beläuft sich auf bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten bzw. der Aufwendungen für die Entwicklungsprozesse. Vorrangig werden solche Maßnahmen gefördert, für die keine anderen Zuschüsse aus Förderprogrammen der öffentlichen Hand gewährt werden.
Quelle: Focus online